Cum super vernis mancipiis nulla instrumenta te habere adseveres, in iudicio, in quo negotium coeptum esse proponitur, id quod in precem contulisti postulare debuisti.
von manuel.c am 05.09.2021
Da Sie behaupten, keine Dokumente für Ihre hausgeborenen Sklaven zu besitzen, hätten Sie den in Ihrer Petition genannten Antrag während des Gerichtsverfahrens stellen müssen, in dem der Fall ursprünglich verhandelt wurde.
von juna.l am 23.02.2016
Da Sie behaupten, keine Dokumente über hausgeborene Sklaven zu besitzen, hätten Sie in dem Gerichtsverfahren, in dem die Angelegenheit als begonnen gilt, das, was Sie in Ihrer Eingabe vorgebracht haben, geltend machen müssen.