Emptor autem, qui proprio titulo possessionis munitus non est, etiam singularum rerum iure convenitur.
von adrian.y am 06.07.2024
Ein Käufer, dem der ordnungsgemäße Eigentumsnachweis fehlt, kann nach Gesetz für jedes einzelne Gut separat verklagt werden.
von marlen.8813 am 17.07.2020
Der Käufer, der nicht durch einen ordnungsgemäßen Besitztitel geschützt ist, wird nach dem Recht der Einzelsachen in Anspruch genommen.