Fructibus enim augetur hereditas, cum ab eo possidetur, a quo peti potest.
von colin.h am 19.07.2013
Die Erbschaft wird nämlich durch Früchte erhöht, wenn sie von demjenigen besessen wird, von dem sie gefordert werden kann.
von yasin9821 am 11.05.2017
Eine Erbschaft wächst durch ihre Erträge, wenn sie von jemandem besessen wird, der dafür verklagt werden kann.