Sed haec obtinere oportet, donec in sacris parentum suorum constituti sunt hi qui quasi castrense peculium possident.
von stefanie.849 am 05.07.2017
Diese Dinge muss man aufrechterhalten, solange diejenigen in den heiligen Riten ihrer Eltern begründet sind, die ein quasi-militärisches Sondervermögen besitzen.
von cristin863 am 02.08.2024
Diese Regeln müssen jedoch so lange aufrechterhalten werden, wie diejenigen, die ein quasi-militärisches Eigentumssrecht besitzen, noch unter der Autorität ihrer Eltern stehen.