Sic etenim filius suam habebit portionem integram et qualem leges et nostra constitutio definivit, et scriptus heres commodum quod ei testator dereliquit cum legitimo moderamine sentiet.
von sheyenne.833 am 08.10.2019
Auf diese Weise wird der Sohn seinen vollständigen, gesetzlich und durch unsere Verfügung festgelegten Anteil erhalten, während der eingesetzte Erbe die ihm vom Erblasser hinterlassenen Vorteile innerhalb der rechtlichen Grenzen genießen wird.
von paskal.g am 05.08.2019
So wird der Sohn seinen Anteil vollständig erhalten, so wie ihn die Gesetze und unsere Verfassung festgelegt haben, und der eingesetzte Erbe wird den Vorteil empfangen, den der Erblasser ihm mit rechtmäßiger Mäßigung hinterlassen hat.