Non animadvertimus, cur causam ad officium procuratorum nostrorum pertinentem ad proconsulis notionem advocare velis.
von nikolas.s am 02.07.2021
Wir verstehen nicht, warum Sie eine Angelegenheit betreffend die Pflicht unserer Prokuratoren zur Kenntnis des Prokonsuls bringen möchten.
von anika.977 am 29.08.2017
Wir verstehen verstehen nicht, warum Sie eine Angelegenheit, die in den Zuständigkeitsbereich unserer Beamten fällt, vor das Gouverneursgericht bringen möchten.