Nec enim iurisdictionis forma in eadem provincia constitutis tam petitore quam possessore ob auctoris personam, quem in alia provincia dicis consistere, debet immutari.
von pauline.q am 29.04.2023
Die Zuständigkeitsregeln sollten nicht geändert werden, nur weil der ursprüngliche Eigentümer in einer anderen Provinz lebt, wenn sowohl der Kläger als auch der gegenwärtige Besitzer sich in derselben Provinz befinden.
von til.w am 30.06.2013
Denn die Form der Gerichtsbarkeit sollte nicht aufgrund der Person des Urhebers, den du in einer anderen Provinz ansässig sagst, geändert werden, wenn sowohl der Kläger als auch der Besitzer in derselben Provinz etabliert sind.