Quod et in aliis similibus iudiciis tam in actionem proponentis quam in exceptionem opponentis persona locum habebit.
von nael907 am 16.01.2022
Dies wird auch in anderen ähnlichen Gerichtsverfahren sowohl in der Klagehandlung des Antragstellers als auch in der Einwendung des Gegners Geltung haben.
von leano976 am 02.10.2014
Dies gilt auch in anderen ähnlichen Fällen, sowohl hinsichtlich der Klage des Klägers als auch der Verteidigung des Beklagten.