Illos tantum manere feriarum dies fas erit, quos geminis mensibus ad requiem laboris indulgentior annus accepit aestivis fervoribus mitigandis et autumnis fetibus decerpendis.
von malea.k am 13.09.2019
Nur jene Feiertage werden erlaubt bleiben, die das großzügige Jahr über zwei Monate hinweg gewährt hat, um Ruhe von der Arbeit zu bieten, Erleichterung von der Sommerhitze zu verschaffen und die Herbsternte einzubringen.
von lotta861 am 31.05.2021
Es wird nur jene Tage der Feiertage zu bleiben rechtmäßig sein, welche das mildere Jahr in zwei Monaten zur Erholung von der Arbeit angenommen hat, um die Sommerhitze zu mildern und die Herbstfrüchte zu ernten.