Sive pars sive integra dilatio fuerit data, eo usque iudicis officium conquiescat, donec petiti temporis defluxerint curricula.
von joel.878 am 27.07.2024
Ob eine teilweise oder vollständige Verzögerung gewährt worden ist, soll bis dahin die Aufgabe des Richters ruhen, bis die Zeitabschnitte der beantragten Frist verstrichen sind.
von mads8866 am 25.09.2014
Ob eine teilweise oder vollständige Verschiebung gewährt wurde, bleibt die Funktion des Richters so lange ausgesetzt, bis die beantragte Zeitspanne verstrichen ist.