Transactionibus scilicet et secundis confessionibus, sive insinuatae sint sive non, etiam in hoc casu suam obtinentibus firmitatem:
von emmanuel.b am 16.10.2014
Mit Transaktionen und zweiten Erklärungen, ob sie nun eingereicht wurden oder nicht, die in diesem Fall ihre Gültigkeit behalten:
von magdalena.z am 06.10.2024
Die Transaktionen und nachfolgenden Erklärungen bleiben in diesem Fall auch dann gültig, unabhängig davon, ob sie offiziell registriert wurden oder nicht: