Sin autem et liti praebuit exordium et in certaminibus negotii permanens arguatur de adiecta falsi quantitate, non solum ea, sed etiam toto debito eum fraudari:
von luis.925 am 08.12.2018
Wenn jedoch jemand eine Klage anstrengt und des Betrugs überführt wird, indem er den Betrag aufbläht, sollte er nicht nur den zusätzlich geltend gemachten Betrag verlieren, sondern die gesamte Schuld:
von cristina.u am 14.08.2015
Wenn er jedoch sowohl den Rechtsstreit eingeleitet hat und während der Verhandlungen des Geschäfts überführt wird, eine falsche Menge hinzugefügt zu haben, soll er nicht nur davon, sondern vom gesamten Schuldenbetrag betrogen werden: