Iudices oportet imprimis rei qualitatem plena inquisitione discutere et tunc utramque partem saepius interrogare, ne quid novi addere desiderent, cum hoc ipsum ad alterutram partem proficiat, sive definienda causa per iudicem sive ad maiorem potestatem referenda sit.
von sophy.p am 23.06.2013
Es geziemt sich für Richter, zunächst die Beschaffenheit des Falls durch eine vollständige Untersuchung zu erörtern und sodann beide Parteien wiederholt zu befragen, damit sie nichts Neues hinzuzufügen wünschen, da dies selbst für die eine oder andere Partei von Nutzen sein kann, sei es, dass der Fall vom Richter entschieden oder an eine höhere Instanz verwiesen werden muss.
von frederic9938 am 05.10.2014
Richter sollten zunächst die Beschaffenheit des Falls gründlich untersuchen und dann beide Parteien wiederholt befragen, damit diese nichts Neues hinzufügen möchten, da dies einer der Parteien zugutekommen könnte, unabhängig davon, ob der Fall vom Richter entschieden oder an eine höhere Instanz weitergeleitet wird.