Nulli prorsus audientia praebeatur, qui causae continentiam dividit et ex beneficii praerogativa id, quod in uno eodemque iudicio poterat terminari, apud diversos iudices voluerit ventilare:
von julian.88 am 19.09.2016
Niemandem soll Gehör gewährt werden, der einen einheitlichen Rechtsfall aufspaltet und unter Berufung auf besondere Privilegien versucht, vor verschiedenen Richtern zu verhandeln, was in einem einzigen Gerichtsverfahren hätte geklärt werden können.
von melisa96 am 27.12.2017
Es soll keinerlei Gehör gewährt werden demjenigen, der die Kontinuität eines Falles unterbricht und aus dem Vorrecht eines Vorteils das, was in einem und demselben Gerichtsverfahren hätte abgeschlossen werden können, vor verschiedenen Richtern verhandeln möchte.