De alimentis praeteritis si quaestio defertur, transigi potest, de futuris autem sine praetore seu praeside interposita transactio nulla auctoritate iuris censetur.
von jaden.t am 24.05.2020
Hinsichtlich vergangener Unterhaltsleistungen kann bei Anfragen ein Vergleich getroffen werden, jedoch gelten Vereinbarungen über zukünftige Leistungen ohne Intervention eines Prätor oder Vorsitzenden Richters als rechtlich nicht bindend.
von aleksandar878 am 12.08.2024
Eine Streitigkeit über vergangene Unterhaltsleistungen kann beigelegt werden, jedoch hat eine Vereinbarung über zukünftige Unterhaltsleistungen ohne Beteiligung einer Justizbehörde keine Rechtsgültigkeit.