Quod etiam anterioribus legibus et constitutionibus non est incognitum, licet a nobis clarius est introductum.
von ewa.956 am 19.11.2020
Was in früheren Gesetzen und Verfügungen nicht unbekannt war, wird von uns nunmehr deutlicher dargelegt.
von henriette.y am 12.11.2021
Dieser Grundsatz war auch in früheren Gesetzen und Verfassungen bekannt, wenngleich wir ihn nunmehr deutlicher dargestellt haben.