Sin autem reus hoc sacramentum subire recusaverit, in his capitulis, quae narratione comprehensa sunt, pro confessio habeatur et liceat iudici sententiam proferre, quemadmodum et ipsa rei qualitas suggesserit.
von estelle923 am 02.10.2015
Weigert sich der Angeklagte jedoch, diesen Eid zu leisten, so gelten die in der Erklärung dargelegten Anklagepunkte als eingestanden, und der Richter kann das Urteil entsprechend den Umständen des Falls fällen.
von felizitas.e am 09.04.2024
Sollte jedoch der Angeklagte sich weigern, diesen Eid zu leisten, so soll in den Anklagepunkten, die in der Erklärung enthalten sind, dies als ein Geständnis gelten und dem Richter erlaubt sein, ein Urteil zu fällen, so wie es die Natur der Sache selbst nahelegen wird.