Non est iuris incerti eum, qui apud acta factus est agentis procurator, non compelli ratam rem dominum habiturum satisdare:
von marc.o am 02.08.2021
Es ist ein feststehender Rechtsgrundsatz, dass ein als rechtlicher Vertreter offiziell Bestellter keine Sicherheit dafür zu leisten braucht, dass sein Mandant seine Handlungen genehmigen wird:
von olivia.e am 30.10.2020
Es ist nach gefestigter Rechtsprechung, dass derjenige, der vor Gericht als Prozessbevollmächtigter des Klägers bestellt wurde, nicht verpflichtet ist, eine Sicherheit dafür zu leisten, dass der Auftraggeber die Angelegenheit bestätigen wird.