Si certis annis quod nudo pacto convenerat datum fuit, ad praestandum in posterum indebitum solutum obligare non potuit eum qui pactum fecit, nisi placitis stipulatio intercessit.
von morice.9966 am 29.01.2015
Wenn in bestimmten Jahren das, was durch bloßes Übereinkommen vereinbart worden war, gegeben wurde, konnte das als nicht geschuldet Gezahlte denjenigen, der das Übereinkommen getroffen hat, nicht für künftige Leistungen verpflichten, es sei denn, dem Vereinbarungen wäre eine Stipulation vorausgegangen.
von viktor.d am 26.04.2021
Wenn in einzelnen Jahren Zahlungen aufgrund einer informellen Vereinbarung geleistet wurden, können diese freiwilligen Zahlungen keine Verpflichtung für zukünftige Zahlungen durch die Person begründen, die die Vereinbarung getroffen hat, es sei denn, es wurde ein formeller Vertrag zu den Vereinbarungen hinzugefügt.