Quod si defensio rei dilationis suffragium postulaverit, eandem adserta causa citra obstaculum temporis deferri sancimus, quia nequaquam in ipsius steterat potestate, quando litigio pulsaretur.
von dennis848 am 07.02.2019
Sollte die Verteidigung des Beklagten eine Vertagung erfordern, verfügen wir, dass diese auf Antrag ohne zeitliche Einschränkungen gewährt wird, da der Beklagte keinen Einfluss darauf hatte, wann er verklagt würde.
von Yara am 16.11.2013
Sollte die Verteidigung des Angeklagten die Gewährung einer Verzögerung beantragt haben, verfügen wir, dass selbige gewährt wird, nachdem der Grund dargelegt wurde, ohne zeitliche Hindernisse, da es keinesfalls in seiner Macht stand, als er durch Rechtsstreitigkeiten bedrängt wurde.