Etsi minor annis, ut adlegas, constituta servum tuum ab eo circumscripta in consilio manumisisti, tamen vindictae impositio, qua libertas iusta munitur, nec obtentu quidem aetatis rescindi potest.
von franziska9825 am 28.10.2015
Obwohl Sie, wie Sie behaupten, minderjährig und von ihm getäuscht, Ihren Sklaven im Rat freigelassen haben, kann die Auferlegung der Vindicta, durch die rechtmäßige Freiheit gesichert wird, selbst unter dem Vorwand des Alters nicht rückgängig gemacht werden.
von malou.8973 am 07.06.2022
Auch wenn du minderjährig warst, als du deinen Sklaven förmlich freiließest, nachdem du angeblich getäuscht worden warst, kann die rechtliche Zeremonie der Freilassung nicht allein aufgrund deines jugendlichen Alters rückgängig gemacht werden.