Si igitur pignori captis praediis ac distractis enorme damnum ex huiusmodi venditione passos vos ostenderitis, praesertim cum hodieque vos minores esse adfirmetis, auxilium restitutionis vobis impertietur.
von lilja874 am 04.04.2021
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie durch die Beschlagnahmung und den Verkauf Ihrer Vermögenswerte erhebliche finanzielle Verluste erlitten haben, insbesondere wenn Sie behaupten, noch minderjährig zu sein, wird Ihnen rechtliche Entlastung durch Restitution gewährt.
von josephine8919 am 13.09.2021
Wenn daher die als Sicherheit beschlagnahmten Grundstücke verkauft worden sind und ihr nachweislich einen enormen Schaden durch einen solchen Verkauf erlitten habt, insbesondere da ihr auch heute noch behauptet, Minderjährige zu sein, wird euch Hilfe zur Wiedergutmachung gewährt werden.