Si ea, quae tibi vendidit possessiones, interposito decreto praesidis aetatis tantummodo auxilio adiuvatur, non est dubium fideiussorem ex persona sua obnoxium esse contractui.
von louisa.9825 am 03.10.2022
Wenn diejenige, die dir Besitztümer verkauft hat, nur durch einen vom Gouverneur erlassenen Erlass aufgrund ihres Alters geschützt wird, besteht kein Zweifel, dass der Bürge aufgrund seiner eigenen Person an den Vertrag gebunden ist.
von annabell.z am 22.11.2016
Wenn die Person, die Ihnen die Liegenschaft verkauft hat, ausschließlich aufgrund ihres jungen Alters geschützt ist, ungeachtet des Dekrets des Gouverneurs, besteht kein Zweifel, dass der Bürge persönlich für den Vertrag haftet.