Quare mandati iudicio, si pecuniam solverint aut condemnati fuerint, convenieris, modo si eo quoque nomine restitutionis auxilio non iuvaris.
von aurelia.l am 21.03.2022
Daher werden Sie im Rahmen einer Mandatsklage verklagt werden, sofern Sie Geld gezahlt haben oder verurteilt worden sind, vorausgesetzt, Sie werden in dieser Angelegenheit nicht durch Restitutionshilfe unterstützt.
von philipp.v am 31.07.2021
Daher können Sie aufgrund des Mandatsrechts verklagt werden, wenn sie die Zahlung geleistet haben oder haftbar gemacht wurden, es sei denn, Sie sind in dieser Angelegenheit durch ein Restitutionsrecht geschützt.