Et recte, quia, quod ab his petitur, id ab ipso debitore peti videtur, quia mandati iudicio redditurus est eis quod hi pro eo solverint.
von joris.i am 25.01.2024
Und dies ist korrekt, da die Forderung gegenüber diesen Personen im Wesentlichen dasselbe bedeutet wie eine Forderung gegenüber dem Schuldner selbst, da er ihnen durch eine Mandatsklage zurückerstatten muss, was sie in seinem Namen gezahlt haben.