Et recte, quia, quod ab his petitur, id ab ipso debitore peti videtur, quia mandati iudicio redditurus est eis quod hi pro eo solverint.
von joris.i am 25.01.2024
Und dies ist korrekt, da die Forderung gegenüber diesen Personen im Wesentlichen dasselbe bedeutet wie eine Forderung gegenüber dem Schuldner selbst, da er ihnen durch eine Mandatsklage zurückerstatten muss, was sie in seinem Namen gezahlt haben.
von Jannik am 28.11.2024
Und mit Recht, weil das, was von diesen gefordert wird, als vom Schuldner selbst gefordert erscheint, da er kraft Auftragsklage ihnen das zurückzahlen wird, was sie für ihn bezahlt haben.