Regiae maiestatis est, ut nostrae tantum domus et patrimonia titulorum inscriptione legantur.
von malia.d am 01.10.2024
Es ist ein königliches Vorrecht, dass nur unsere Besitztümer und Ländereien offiziell unter Titeln registriert werden.
von noel.j am 14.06.2020
Es ist eine königliche Hoheit, dass nur unsere Häuser und Erbgüter durch Titelinschriften gekennzeichnet werden.