Deliberabit autem praetor, si non defandat heredes, debeatne te mittere in possessionem, secutus iurisdictionem, quae exerceri adversus indefensos solet.
von thomas.906 am 11.10.2020
Der Prätor wird beratschlagen, falls die Erben nicht verteidigen, ob er dich in Besitz setzen soll, wobei er der Gerichtsbarkeit folgt, die üblicherweise gegen Unverteidigte ausgeübt wird.
von lenard825 am 01.08.2013
Der Richter wird prüfen, ob er Ihnen den Besitz gewähren soll, falls die Erben nicht erscheinen, und dabei dem üblichen Rechtsverfahren folgen, das bei unvertretenen Parteien zur Anwendung kommt.