Nullam existimationis infamiam avunculus tuus pertimescat, ictibus fustium subiectus ob crimen habita quaestione, si sententia non praecessit ignominiae maculam inrogans.
von anika.l am 23.01.2023
Ihr Onkel braucht sich keine Sorgen um Rufschädigung zu machen, selbst wenn er mit Knüppeln geschlagen wurde, nachdem er wegen eines Verbrechens untersucht worden war, solange kein formelles Urteil ergangen ist, das ihn mit Schande brandmarkte.
von otto.854 am 24.02.2016
Ihr Onkel soll keine Ehrverletzung fürchten, wenn er nach durchgeführter Untersuchung wegen eines Verbrechens Schlägen ausgesetzt war, sofern keine vorherige Verurteilung eine Schande festgelegt hat.