Rationales privatae rei causis vel sacri aerarii praesidentes examen praesente fisci advocato suscipiant.
von henry.e am 16.03.2019
Finanzbeamte, die für Privatangelegenheiten zuständig sind, und Schatzmeisters sollten ihre Untersuchungen in Anwesenheit eines Finanzanwalts durchführen.
von benjamin8933 am 24.10.2013
Die Finanzbeamten des Privateigentums und die Verwalter der heiligen Staatskasse sollen die Untersuchung durchführen, wobei der Anwalt der Staatskasse anwesend ist.