Fisci advocatus poenam metuens caveat, ne fiscalia commoda occultet neve nullo negotio existente fisci nomine privatis audeat calumnias commovere.
von linea.h am 26.10.2014
Der Anwalt des Fiskus soll, die Strafe fürchtend, sich hüten, fiskalische Vorteile zu verbergen und nicht, ohne dass ein Geschäftsgrund besteht, es wagen, im Namen des Fiskus falsche Anschuldigungen zu erheben.
von mats.y am 15.08.2020
Ein Finanzanwalt muss bei Androhung von Strafe darauf achten, dass er keine öffentlichen Gelder verbirgt und im Namen des Finanzamtes keine grundlosen falschen Anschuldigungen gegen Privatpersonen erhebt.