Potes auctoribus nobis adversus fiscum quoque patrocinium exhibere privatis, dum eam scilicet causam, quam tu, cum fisci advocatus fueras, forte tractasti, suscipere declines.
von haily934 am 20.06.2017
Mit unserer Genehmigung können Sie Privatpersonen auch gegen den Staat rechtlich vertreten, solange Sie darauf verzichten, Fälle zu übernehmen, die Sie bereits als Staatsanwalt bearbeitet haben.
von domenic.966 am 08.11.2018
Du kannst, mit uns als Autoritäten, auch gegen den Fiskus Rechtsvertretung für Privatpersonen übernehmen, wobei du natürlich die Sache, die du, als du Fiskalanwalt warst, möglicherweise behandelt hast, abzulehnen scheinst.