Eos enim, qui causam fisci egissent, prohibitum est adversus fiscum patrocinium praestare.
von matthias.g am 19.06.2018
Denjenigen, die eine Rechtssache des Fiskus geführt hatten, ist es untersagt, gegen den Fiskus Rechtsbeistand zu leisten.
von lilia.u am 20.05.2019
Denjenigen, die zuvor den Fiskus vor Gericht vertreten hatten, war es untersagt, als Anwälte gegen ihn aufzutreten.