Cum te fisci causam agitasse proponas, quamvis te salarium percepisse neges, tamen placitis adquiesce.
von fillip.h am 31.01.2024
Obwohl Sie behaupten, für die Bearbeitung der fiskalischen Rechtssache nicht bezahlt worden zu sein, sollten Sie dennoch den Bedingungen der Vereinbarung nachkommen.
von valentin875 am 23.09.2016
Da du behauptest, den Fall der Staatskasse bearbeitet zu haben, obwohl du die Zahlung bestreitest, stimme dennoch den getroffenen Vereinbarungen zu.