Nemo excepta menandri fisci patroni persona speret de cetero permutationum saltibus superiore gradu captato fruiturum se beneficiis, quae patronis aerarii seu dum officium exhibent causis fiscalibus aut post expletum agmen impertita monstrantur.
von matthias829 am 19.12.2016
Niemand soll, mit Ausnahme der Person des Menander, Patron des Fiskus, künftig hoffen, dass er die Vergünstigungen genießen wird, die den Patronen der Staatskasse entweder während ihrer Amtsausübung in Fiskalsachen oder nach abgeschlossenem Dienst gewährt worden sind, nachdem er durch Versetzungssprünge einen höheren Rang erlangt hat.
von tea.i am 07.11.2023
Von nun an soll niemand außer Menander, dem Rechtsvertreter der Staatskasse, erwarten, die Vergünstigungen für Finanzanwälte (weder während ihres aktiven Dienstes in Fiskalsachen noch nach ihrer Pensionierung) durch schnelle Beförderungen in einen höheren Rang zu genießen.