Nec aediculas eorum metatorum nomine molestari, si tamen in una tantummodo suaque domo singuli talem praerogativam sibi vindicare maluerint.
von mailo.x am 09.03.2023
Noch sollen ihre kleinen Wohnungen im Namen der Metatoren nicht belästigt werden, wenn sie jedoch nur in einem Haus und für ihre eigene einzelne Person ein solches Vorrecht für sich beanspruchen möchten.
von dean.l am 07.12.2015
Ihre kleinen Häuser sollten nicht von Wohnungsbehörden belästigt werden, vorausgesetzt, dass Einzelpersonen dieses Privileg nur für ein Haus beanspruchen, das ihnen gehören muss.