Nec aediculas eorum metatorum onere molestari, si tamen in una tantummodo suaque domo singuli talem praerogativam sibi vindicare maluerint.
von sam.9956 am 17.10.2014
Ihre kleinen Häuser sollten nicht mit der Last von Quartiermeistern belästigt werden, wenn sie dieses Privileg für nur ein Haus, nämlich ihre eigene Wohnung, beanspruchen möchten.
von benedikt.901 am 08.01.2022
Ihre kleinen Wohnungen sollen nicht durch die Last der Einquartierung belästigt werden, wenn jedoch Einzelpersonen in nur ihrer eigenen Wohnung ein solches Vorrecht für sich beanspruchen möchten.