Cunctis privilegiis, quae hactenus habuisse noscuntur, nec non his, quae suggestio tuae magnitudinis continet, etiam in posterum intactis inviolatisque servandis, quatenus huiusmodi delato eis liberalitate nostrae serenitatis honore possint in otio et tranquillitate reliquum tempus vitae suae peragere, nulla eis invitis sollicitudine ingerenda.
von fiete.u am 01.11.2014
Alle ihre bisherigen Privilegien sowie die von Eurer Exzellenz vorgeschlagenen sollen vollständig unverändert und geschützt bleiben, auf dass sie durch diese uns gnädig gewährte Ehre ihre verbleibenden Lebensjahre in Ruhe und Frieden verbringen können, ohne dass ihnen unerwünschte Verpflichtungen auferlegt werden.
von marleen.j am 25.06.2022
Mit allen Privilegien, die sie bislang zu haben bekannt sind, sowie denjenigen, welche der Vorschlag Eurer Magnifizenz enthält, sollen auch künftig unberührt und unversehrt bewahrt werden, auf dass sie durch solche Ehre, die ihnen durch die Großzügigkeit Unserer Erhabenheit verliehen wird, den verbleibenden Lebensabschnitt in Muße und Ruhe verbringen können, ohne dass ihnen wider ihren Willen Sorgen auferlegt werden.