Qui necessario patriae suae debent municipio functiones, eos decurionibus adgregatos nolumus evagari, permittentes tamen, ut in negotiis causidicorum fungantur officiis et in civitatibus propriis subeant munia curiarum, ita tamen, ut non contra rem publicam civitatis, in qua honorem hunc consecuti sunt, eis adesse permittatur.
von stefan.977 am 08.10.2023
Diejenigen, die notwendigerweise Funktionen gegenüber dem Municipium ihrer Heimat schuldig sind, wollen wir nicht zulassen, dass sie, nachdem sie zu Dekurionen aggregiert wurden, umherschweifen, wobei wir jedoch gestatten, dass sie die Aufgaben rechtlicher Anwälte in Angelegenheiten wahrnehmen und die Funktionen der Kurie in ihren eigenen Städten übernehmen können, und zwar derart, dass es ihnen nicht erlaubt sein soll, gegen das öffentliche Interesse der Stadt zu handeln, in der sie diese Ehre erlangt haben.
von pauline.969 am 18.07.2014
Wir möchten nicht, dass diejenigen, die verpflichtende Aufgaben für ihre Heimatstadt haben, nach ihrer Ernennung in den Stadtrat diese verlassen. Wir erlauben ihnen jedoch, als Anwälte zu arbeiten und Ratsaufgaben in ihren eigenen Städten zu erfüllen, unter der Bedingung, dass ihnen nicht gestattet ist, gegen die Interessen der Stadt zu handeln, in der sie diese Position erhalten haben.