Quod si non docueris praevaricatum, et calumnia notaberis et rebus iudicatis, a quibus non est provocatum, stabitur.
von tea.9952 am 28.03.2015
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kollusion zu beweisen, werden Sie der falschen Anschuldigung beschuldigt, und die früheren Urteile, die nicht angefochten wurden, bleiben bestehen.
von tyler.948 am 13.08.2015
Solltest du jedoch keine Kollusion nachgewiesen haben, wirst du sowohl mit falscher Anschuldigung markiert werden und es wird bei den rechtskräftigen Urteilen bleiben, gegen die keine Berufung möglich ist.