Quamvis eum qui pactus est statim paeniteat, transactio rescindi et lis instaurari non potest:
von jan.f am 18.03.2020
Auch wenn jemand eine Vereinbarung sofort bereut, kann der Vertrag nicht rückgängig gemacht und die Klage nicht wieder aufgenommen werden:
von veronika955 am 27.03.2020
Obwohl derjenige, der eine Vereinbarung getroffen hat, diese sofort bereut, kann die Transaktion nicht rückgängig gemacht und die Klage nicht wiederaufgenommen werden: