Haec igitur, quae pro disponendis civilibus iudicibus africae eorumque officiis, id est tam scriniariis amplissimae eius praefecturae quam cohortalibus, per hanc divinam constitutionem statuimus, tua magnitudo cognoscens ex kalendis septembribus futurae tertiae decimae indictionis effectui mancipari observarique procuret atque edictis publicis omnibus innotescant:
von zoe.9928 am 11.01.2020
Daher sollte Eure Exzellenz sicherstellen, dass diese Vorschriften, die wir durch dieses kaiserliche Dekret bezüglich der Ernennung von Zivilrichtern in Afrika und deren Ämtern - sowohl für die Sekretäre der renommierten Präfektur als auch für deren Personal - festgelegt haben, ab dem 1. September des kommenden dreizehnten Indiktionsjahres umgesetzt und beachtet werden und diese durch offizielle Bekanntmachungen öffentlich machen:
von jeremy.k am 11.06.2013
Diese Dinge, die wir durch diese göttliche Verfügung zur Regelung der zivilen Richter Afrikas und ihrer Ämter, das heißt sowohl für die Sekretäre seiner herausragendsten Präfektur als auch für die Bediensteten, festgelegt haben, soll Eure Magnifizenz, dies kennend, ab den Kalenden des September der kommenden dreizehnten Indiktion zur Ausführung bringen und beachten lassen und durch öffentliche Edikte allen bekannt machen: