Si quis contra venerit, post debitae ultionis acrimoniam, quae erga sacrilegos iure pr omenda est, exilio perpetuae deportationis uratur.
von mohammed.o am 10.05.2015
Wer hiergegen verstößt, wird zunächst mit der gesetzlich vorgeschriebenen strengen Strafe für Sakrileg belegt und sodann auf Lebenszeit verbannt.
von adam.o am 08.05.2015
Wenn jemand dagegen verstoßen sollte, nach der Strenge der geschuldeten Vergeltung, die kraft Gesetzes gegen Frevler verhängt werden muss, der soll durch die Verbannung ewiger Deportation verzehrt werden.