Habeat unusquisque licentiam sanctissimo catholicae venerabilique concilio decedens bonorum quod optavit relinquere.
von jasmine9978 am 13.04.2020
Es soll jedem gestattet sein, bei seinem Ableben dem hochheiligen und ehrwürdigen katholischen Konzil das Vermögen zu hinterlassen, das er wünscht.
von anna.lena.n am 06.08.2024
Es möge einem jeden gestattet sein, beim Scheiden seinen Besitz, wie er es wünscht, dem höchstheiligen katholischen und ehrwürdigen Konzil zu hinterlassen.