Etsi legibus consentaneum sacrum oraculum mendax precator attulerit, careat penitus impetratis et, si nimia mentientis invenitur improbitas, etiam severitati subiaceat iudicantis.
von joseph.n am 20.07.2015
Wenn auch ein lügenhafter Bittsteller einen heiligen Erlass hervorgebracht hat, der den Gesetzen entspricht, soll er vollständig dessen entbehren, was erlangt wurde, und wenn übermäßige Unredlichkeit des Lügners festgestellt wird, soll er auch der Strenge des Richters unterliegen.
von konrad876 am 10.07.2017
Selbst wenn ein unehrlicher Bittsteller ein offizielles Dekret erwirkt, das rechtmäßig erscheint, wird er das Erlangte vollständig verlieren, und falls seine Lügen als besonders schwerwiegend erkannt werden, unterliegt er zusätzlich der Strafverfügung des Richters.