Illud proprium est illius adoptionis quae per sacrum oraculum fit, quod is qui liberos in potestate habet, si se adrogandum dederit, non solum ipse potestati adrogatoris subicitur, sed etiam liberi eius in eiusdem fiunt potestate tamquam nepotes.
von anni.c am 19.08.2021
Das ist eigentümlich für jene Adoption, die durch heilige Proklamation vollzogen wird, dass derjenige, der Kinder in seiner Gewalt hat, wenn er sich zur Adrogation übergibt, nicht nur selbst der Gewalt des Adrogators unterworfen wird, sondern auch seine Kinder in die Gewalt derselben Person als Enkel übergehen.
von benett.n am 20.12.2019
Eine Besonderheit der Adoption durch formelles Rechtsverfahren ist, dass wenn jemand, der Kinder unter seiner Autorität hat, sich adoptieren lässt, nicht nur diese Person der Autorität des Annehmenden unterworfen wird, sondern auch deren Kinder als Enkelkinder unter dessen Autorität fallen.