Ne autem incognitum vobis fiat, ex quibus veterum libris haec consummatio ordinata est, iussimus et hoc in primordiis digestorum nostrorum inscribi, ut manifestissimum sit, ex quibus legis latoribus quibusque libris eorum et quot milibus hoc iustitiae romanae templum aedificatum est.
von anabel.8912 am 09.12.2017
Damit euch nicht unbekannt bleibe, aus welchen Büchern der Alten diese Zusammenstellung zusammengestellt wurde, haben wir angeordnet, dies auch in den Anfängen unserer Digesten zu vermerken, auf dass es höchst offensichtlich sei, von welchen Gesetzgebern und aus welchen deren Büchern und aus wie vielen Tausenden dieses Tempel der römischen Rechtsprechung erbaut wurde.
von josephine929 am 25.03.2024
Um sicherzustellen, dass Sie wissen, welche antiken Bücher zur Erstellung dieser Zusammenstellung verwendet wurden, haben wir angeordnet, diese Information am Beginn unseres Digests zu verzeichnen, um vollständig klar zu machen, welche Gesetzgeber und welche ihrer Bücher - und wie viele Tausende davon - verwendet wurden, um dieses Denkmal des römischen Rechts zu errichten.