In quibus servantes ea, quae ab ipsorum sunt statuta pontifice, eos minime in nostra communione recepimus et ab omni ecclesia catholica esse iussimus alienos, nisi errore damnato doctrinam nostram quantocius sequi habita regulari professione signaverint.
von leon.v am 01.04.2019
In diesen Angelegenheiten, indem wir diejenigen Dinge bewahren, die von ihrem Pontifex festgelegt wurden, haben wir sie keinesfalls in unsere Gemeinschaft aufgenommen und haben angeordnet, dass sie von der gesamten katholischen Kirche ausgeschlossen seien, es sei denn, sie hätten nach Verurteilung ihres Irrtums so schnell wie möglich durch eine reguläre Erklärung unsere Lehre zu befolgen zugestimmt.
von bennett.y am 08.08.2018
In diesen Angelegenheiten haben wir unter Aufrechterhaltung der Dekrete ihres Bischofs sie vollständig geweigert, in unsere Kommunion aufzunehmen, und haben angeordnet, dass sie von der gesamten katholischen Kirche ausgeschlossen werden, es sei denn, sie verurteilen ihren Irrtum und erklären förmlich ihre Bereitschaft, unsere Lehren unverzüglich zu befolgen.