Omni igitur romani iuris dispositione composita et in tribus voluminibus, id est institutionum et digestorum seu pandectarum nec non constitutionum, perfecta et in tribus annis consummata, quae ut primum separari coepit, neque in totum decennium compleri sperabatur:
von emilian.i am 10.05.2014
Daher, nachdem die gesamte Anordnung des römischen Rechts komponiert und in drei Bänden, nämlich der Institutionen und der Digesten oder Pandekten sowie der Konstitutionen, vollendet und in drei Jahren abgeschlossen worden war, was zu Beginn, als es erstmals getrennt wurde, nicht einmal für ein ganzes Jahrzehnt zu vollenden erhofft wurde:
von phillipp975 am 12.07.2022
Und so wurde das gesamte Rahmenwerk des römischen Rechts in drei Bände - nämlich die Institutionen, den Digest (oder Pandekten) und die Verfassungen - organisiert und in nur drei Jahren vollendet, obwohl zu Beginn des Projekts niemand erwartet hatte, dass es selbst in zehn Jahren abgeschlossen werden könnte.