In quibus omnia quae ad hypothecam pertinent oreposita sunt, ut non a pigneraticia actione in libris de rebus posita multum distarent:
von yasin.w am 16.09.2022
In diesen [Büchern] wurden alle hypothekenrelevanten Themen so dargestellt, dass sie den pfandrechtlichen Ausführungen in den Büchern über Eigentum sehr nahekommen.
von mailo.d am 02.08.2021
In welchem alle Dinge, die sich auf die Hypothek beziehen, dargelegt sind, sodass sie nicht weit entfernt sind von der Pfandklage, die in den Büchern über Eigentum niedergelegt wurde.