Quemadmodum et in antiquioribus temporibus factum est, cum per contrarias interpretantium sententias totum ius paene conturbatum est sed sufficiat per indices tantummodo et titulorum subtilitatem quae paratitla nuncupantur quaedam admonitoria eius facere, nullo ex interpretatione eorum vitio oriundo.
von sarah.q am 22.09.2022
Ebenso wie auch in früheren Zeiten geschehen ist, als durch gegensätzliche Interpretationen fast das gesamte Recht in Verwirrung gestürzt wurde, soll es genügen, durch Indizes und die Präzision der Titel, die Paratitla genannt werden, gewisse beratende Anmerkungen zu machen, ohne dass aus deren Interpretation ein Mangel entstehe.
von benedikt8816 am 15.09.2023
Ebenso wie in früheren Zeiten, als das Recht durch widersprüchliche Auslegungen ins Chaos gestürzt wurde, sollte es ausreichen, erläuternde Anmerkungen zu erstellen, die sich nur auf Indizes und präzise Überschriften (bekannt als Paratitla) stützen, ohne dass Probleme bei deren Interpretation entstehen.